Anmeldung eines Hotspots bei der Bundesnetzagentur

Privatleute müssen einen aufgestellten Freifunk-Knoten nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden. Was ist aber mit Gewerbetreibenden, zum Beispiel Cafés, Hotels, Restaurants, welche ihren Kunden ein kostenloses Netz anbieten möchten? Auf vielen Freifunk-Seiten wird dieser Punkt kontrovers besprochen. So richtig einig ist man sich nicht. Ich habe – da wir ja nun durchaus auch Gewerbetreibende ansprechen möchten – einfach mal bei der BNetzA nachgefragt und Ende September auch eine Antwort per Mail bekommen.

Tenor ist: Nein, muss man nicht – sofern der Zugang kostenlos angeboten wird. Man betreibt zwar ein Gewerbe, aber der § 6 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezieht sich auf den gewerblichen Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsnetzen, nicht auf irgendein Gewerbe in welchem kostenlos für die Kunden als Beigabe ein WLAN angeboten wird. Ich habe das telefonisch extra verifiziert und auch die eventuelle Kundenbindung bzw. den werblichen Aspekt eines solchen kostenlosen Zugangs angesprochen, doch eine Meldepflicht wurde verneint.

Als Beispiel dienten u.a. die großen Fastfood-Ketten, welche auch kostenlos WLAN anbieten, teils auf Stundenbasis, teils grundsätzlich. Die müssen auch nicht melden und haben dies auch nicht getan. Hotels würden in der letzten Zeit vermehrt WLAN-Betrieb melden, vergessen aber, dass sie schon seit Jahrzehnten “Telekommunikationsdienstleistungen” für die Kunden anbieten – in Form von Telefon – und das ja auch nicht gemeldet haben.

Eine entsprechende Überarbeitung der Internetseiten der BNetzA ist schon lange in Arbeit …

Leider liegt mir das nur als Mail vor und nicht als geschriebenes und unterschriebenes Blatt Papier.

3 Kommentare zu „Anmeldung eines Hotspots bei der Bundesnetzagentur

  1. Hallo Andreas,

    diese Aussage der BNetzA ist für die Gewinnung von Cafés, Gaststätten, Kneipen, etc. sehr wichtig.

    Vorschlag: Mail ausdrucken (ja, ausnahmsweise) und nochmal zur BNetzA schicken mit der Bitte, die dortigen Äusserungen schriftlich zu bestätigen, so dass diese Bestätigung den Betreibern ausgeändigt werden kann.

    Gruß,
    Nunatak

  2. Könntest Du mir die erteilte Auskunft von der BNetzA via PM zukommen lassen, damit ich daraus zitieren und mich auf die für Freifunk positive Aussage des Sachbearbeiters berufen kann?

    Wegen der Persönlichkeitsrechte wird selbstverständlich nichts veröffentlicht, was nicht dafür freigegeben ist.

    Danke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*